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Die Bearbeitung eines strafrechtlichen Mandats erfordert eine intensive Zusammenarbeit zwischen dem beschuldigten Mandanten und seinem Rechtsanwalt als Verteidiger.


Voraussetzung einer erfolgreichen Verteidigung ist, bereits frühzeitig, also schon im Ermittlungsstadium, auf entlastende Umstände hinzuweisen und belastende Vorwürfe zu entkräften.


Das strafrechtliche Mandat umfasst aber nicht nur die Verteidigung des beschuldigten oder bereits angeklagten Mandanten, sondern auch die Nebenklagevertretung.

Das Opfer einer Straftat - die nebenklageberechtigte Person - bedarf der anwaltlichen Unterstützung, um über seine Zeugenstellung hinaus aktiv seine Prozessrechte im Strafverfahren ausüben zu können.


Rechtsanwalt Andreas Wörner ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im Deutschen Anwaltverein e.V.

 
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