

Bevor ein Ehevertrag bei einem Notar unterzeichnet wird, sollte die anwaltliche Beratung über dessen Inhalt selbstverständlich sein, um keine unliebsame Überraschung zu erleben.
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Kompetenz in Sachen Scheidungsrecht Ich vertrete Mandanten in Scheidungsangelegenheiten. Sie wollen die Ehescheidung – ich berate Sie in allen wichtigen Fragen, die sich unmittelbar vor und nach einer Trennung stellen und vertrete Sie im Scheidungsverfahren vor den Familiengerichten.
Der schnelle Weg zur Ehescheidung Die Familiengerichte prüfen genau die Voraussetzungen des Trennungsjahres nach § 1565 BGB. Ich berate Sie über die speziellen Anforderungen der Scheidungsgerichte im Zusammenhang mit dem obligatorischen Trennungsjahr und erörtere mit Ihnen die rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten. Ich prüfe auch die Aussichten einer sofortigen Härtescheidung im Einzelfall.
Die streitige Scheidung Wenn Ihr Ehegatte eigenmächtig vollendete Tatsachen geschaffen, Konten aufgelöst, Schlösser ausgewechselt oder Verträge gekündigt hat, berate ich Sie im Falle einer streitigen Auseinandersetzung über Ihre rechtlichen Handlungsmöglichkeiten, setze Ihre Interessen durch und sichere Ihre finanziellen Ansprüche bis zum Scheidungsurteil.
Die einverständliche Scheidung Sind Sie sich über das Ob und Wie der Auseinandersetzung einig, berate ich Sie über Gestaltungsmöglichkeiten und deren Durchsetzbarkeit. Ich erörtere mit Ihnen die kostengünstigste Variante der Scheidung, bei der nur der Ehegatte anwaltlich vertreten sein muß, der den Scheidungsantrag beim Familiengericht stellt.
Was ist nach einer Trennung zu beachten? Ich rate meinen Mandanten dazu, schon vor dem eigentlichen Scheidungsverfahren konkrete Regelungen für die Zeit des Getrenntlebens zu vereinbaren. Es ist möglich, die Höhe des zu zahlenden Trennungs- und Kindesunterhaltes festzulegen und eine Regelung über die Ehewohnung und die Trennung gemeinsamer Konten zu vereinbaren. Ich berate Sie dabei, Ihre finanzielle Situation vorteilhaft zur regeln.
Das Umgangs- und Sorgerecht für gemeinsame Kinder Das Familiengericht kann das Sorgerecht beiden Ehegatten oder in begründeten Fällen nur einem Elternteil zusprechen. Das Umgangsrecht steht jedem Ehegatten zu. Ich vertrete Ihre Interessen und die Ihres Kindes und unterstütze Sie bei der Durchsetzung des Umgangs- und Sorgerechtes für Ihr Kind.
Ehegatten- und Kindesunterhalt Ich berechne die Höhe des Unterhalts und prüfe die Berechtigung von Ansprüchen der Gegenseite.
Versorgungsausgleich Während einer Ehe erwirtschaften die Ehegatten unterschiedliche Ansprüche für ihre Alters- und Invaliditätsversorgung. Familiengerichte verrechnen sich unverhältnismäßig oft zu Ungunsten des Ausgleichsberechtigten oder vergessen bestehende Ansprüche einfach. Ich prüfe die Berechtigung und die Höhe der Ansprüche genau.
Kosten des Scheidungsverfahrens Die Kosten des Scheidungsverfahrens tragen grundsätzlich beide Ehegatten zur Hälfte. Das heißt: jeder Ehegatte trägt seine Anwaltskosten selbst, die Gerichtskosten werden geteilt. Die Kosten anwaltlicher Beratung im Vorfeld eines Scheidungsverfahrens übernimmt in vielen Fällen die Rechtschutzversicherung. Seit kurzem gewährt mindestens eine Rechtsschutzversicherung Ihnen und Ihrem Ehepartner Rechtsschutz in Ehesachen über den Beratungsrechtsschutz hinaus, wenn Fragen des Getrenntlebens, einer Scheidung oder Scheidungsfolgesachen vor deutschen Familiengerichten zu entscheiden sind. Ich kläre die Deckung für Sie direkt.
Die neue Düsseldorfer Tabelle ab dem 01. Januar 2013: Wenn Sie den folgenden Link anklicken, erhalten Sie die ab dem 01. Januar 2013 gültige Düsseldorfer Unterhaltstabelle im pdf-Format:
Düsseldorfer Tabelle
Diese Tabelle wird lediglich als Richtschnur benutzt. Im Einzelfall kann es je nach den Umständen zu nicht unerheblichen Abweichungen kommen. Die individuelle Beratung sollte daher bevorzugt werden.
Selbstverständlich berate ich Sie eingehend über Ihre ganz individuellen Unterhaltsansprüche und helfe Ihnen auch dabei die für Sie wichtigen Sachverhalte - wie beispielsweise das maßgebliche Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen - in Erfahrung zu bringen.
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